Statut über die Einrichtung des Forschungsrates Steiermark
§ 1 Zielsetzung
Der Forschungsrat Steiermark (Forschung, Innovation, Technologie für die Zukunft) steht als Gremium anerkannter Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland der Steiermärkischen Landesregierung beratend zur Seite. Seine Tätigkeit richtet sich einerseits an die gesamte Landesregierung und adressiert andererseits spezifisch alle mit den jeweiligen Themenstellungen betrauten Ressorts bzw verantwortlichen Mitglieder der Regierung. Sie alle treten mit dem Forschungsrat in einen Dialog, um Empfehlungen und davon ableitbare Maßnahmen zu diskutieren und Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Neben Fragen der Zukunftsentwicklung als Wissenschafts- und Forschungsregion im engeren Sinn betrifft dies auch das Zusammenspiel von Wissenschaft bzw Forschung und Entwicklung (F&E) in allen Politikbereichen und setzt dadurch Maßstäbe sowohl zur Förderung bzw Verwertung von Wissenschaft und Forschung als auch zur Kooperation mit forschungsaffinen Bereichen der Wirtschaft.
Der Rat soll auch eine beratende Funktion für „Zukunftsfragen" übernehmen, die über einzelne politische Themen und Sektoren, insbesondere auch über den unmittelbaren Bereich der Wissenschafts- und Forschungsförderung hinausreichen, um dem Land eine starke Position in der zukünftigen Weltwirtschaft zu sichern und eine gedeihliche und sozial verträgliche Entwicklung im Rahmen einer globalisierten Welt voranzutreiben.
Der Rat ist unabhängig und weisungsfrei.
Ziel des Forschungsrates Steiermark ist es, durch seine Initiativen und Empfehlungen die Steiermark als Forschungs- und Wirtschaftsstandort weiter zu stärken.
Explizit keine Aufgaben des Forschungsrates oder seiner Geschäftsstelle sind:
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Die Funktion eines Fördergremiums oder das Treffen konkreter Förderentscheidungen
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Das Fungieren als Kontrollinstanz oder Monitoringstelle von operativen F&E Bereichen
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Die Übernahme von Managementfunktionen im Sinne einer ausgelagerten Dienststelle
§ 2 Aufgaben
Zu den Aufgaben des Forschungsrates Steiermark zählen:
- Erarbeiten von Empfehlungen zu konkreten Anfragen der Steiermärkischen Landesregierung
- Erstellen von Empfehlungen zu selbst aufgegriffenen Themen in Abstimmung mit dem thematisch zuständigen Regierungsmitglied
- Lobbying Funktion für den Standort Steiermark
Bei den Anfragen durch Mitglieder der Steiermärkischen Landesregierung soll eine Konzentration auf jene Fragen erfolgen, die im Einflussbereich des Landes Steiermark stehen.
Bei den durch den Forschungsrat selbst aufgegriffenen Themen soll es (vor Bearbeitung) eine Rückkoppelung mit der Steiermärkischen Landesregierung geben. Ziel ist es, die Auseinandersetzung mit den Themen und Anliegen des Forschungsrates seitens der Steiermärkischen Landesregierung zu verbessern.
Die Empfehlungen des Forschungsrates Steiermark richten sich an die Steiermärkische Landesregierung, an die mit der Finanzierung von Forschung, Technologie, Innovation sowie damit verbundenen Aspekten der Förderung der Humanressourcen befassten Organe und Gesellschaften, die im Hoheitsbereich oder Eigentum des Landes stehen, einschließlich des Zukunftsfonds. Die Äußerungen des Forschungsrates Steiermark stellen darüber hinaus Beiträge zu einem Diskussionsprozess über die Zukunft unseres Landes dar, zu dessen Fortführung und Entwicklung auch andere Institutionen und Akteure - aus anderen wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, politischen und kulturellen Bereichen, ob auf der Ebene des Landes, des Staates oder Europas - eingeladen sind.
§ 3 Zusammensetzung und Funktionsdauer
Der Forschungsrat Steiermark setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen, die in ihrer Gesamtheit folgende Kompetenzbereiche umfassen sollen:
- Wissenschaft und Forschung, Forschungs- und Technologiepolitik
- Wirtschaft
- Bildung
- Humanwissenschaften und Gesellschaftspolitik
Nominiert werden die Mitglieder des Forschungsrates Steiermark wie folgt:
- 3 Mitglieder durch die Steiermärkische Landesregierung, vorgeschlagen vom für Wissenschaft und Forschung zuständigen Regierungsmitglied
- 1 Mitglied vorgeschlagen von der Steirischen Hochschulkonferenz
- 1 Mitglied gemeinsam vorgeschlagen von Wirtschaftskammer Steiermark und Industriellenvereinigung Steiermark
Der/die Vorsitzende wird aus den Reihen der Mitglieder gewählt.
Kriterien zur Nominierung:
- Ausgewogenheit zwischen nationaler und internationaler Expertise mit Kenntnis der steirischen Wissenschafts- und Innovationslandschaft
- Die Mitglieder sollen aktuell in (wirtschaftliche, wissenschaftliche, forschungs- und technologiebezogene) Aktivitäten eingebunden sein, die ihnen Informationen und Anregungen für ihre Ratstätigkeit vermitteln
- Inhaber von politischen Ämtern sind von der Berufung in den Rat ausgeschlossen
- Geschlechterparität wird angestrebt
- Vertreterinnen und Vertreter des Rates sollten aktiv im Berufsleben stehen. Es besteht die Möglichkeit, bis zu max. 5 Jahre nach Pensionierung im Rat vertreten zu sein
Um die breite fachliche Expertise sicher zu stellen, kann der Forschungsrat zu seinen Sitzungen jederzeit anlass- und themenbezogen nicht-stimmberechtigte Expertinnen und Experten beiziehen.
Die Bestellung der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der einzelnen Nominierungsberechtigten durch die Steiermärkische Landesregierung. Aus gewichtigen Gründen, insbesondere wenn die angestrebte Ausgewogenheit in der Kompetenzverteilung nicht erreicht wird, kann eine Nominierung von der Landesregierung abgelehnt werden. Dies führt zu einem neuen Vorschlag seitens der zur Nominierung berechtigten Institutionen bzw des/der Ressortzuständigen.
Die Bestellung der Mitglieder des Rates erfolgt für eine Periode von fünf Jahren. Eine Wiederbestellung ist ausschließlich für eine zweite Funktionsperiode möglich. Im Falle des Ausscheidens eines Mitglieds des Forschungsrates Steiermark ist vom jeweils zuständigen Nominierungsberechtigten ein neues Mitglied zu benennen und durch die Steiermärkische Landesregierung für die restliche Funktionsperiode zu bestellen.
§ 4 Arbeitsweise
Der Forschungsrat Steiermark tagt sooft es die Aufgaben erfordern, zumindest jedoch zwei Mal pro Jahr. Den Auftakt sollte zu Jahresbeginn ein Treffen mit Mitgliedern der Steiermärkischen Landesregierung bilden, um
- Aufträge seitens der Landesregierung zu erhalten
- die Umsetzung abgegebener Empfehlungen zu monitoren
- Entwicklungen zu diskutieren, die für den Standort Steiermark von Relevanz sein könnten
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine gemeinsame Sitzung pro Jahr mit der innoregio styria durchzuführen (wobei die Form der Sitzung variabel - beispielsweise in der Form eines Symposiums - gehalten werden kann).
Zu den Ratsversammlungen oder zu Beratungen können weitere Sachverständige, Expertinnen und Experten sowie sonstige Auskunftspersonen je nach Bedarf hinzugezogen werden. Diese Personen besitzen kein Stimmrecht.
Die Mitglieder der Geschäftsstelle des Rates nehmen unter Ausschluss des Stimmrechtes an den Sitzungen des Forschungsrates Steiermark teil.
Der Forschungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, in der seine Arbeitsweise festgelegt wird.
§ 5 Empfehlungen
Empfehlungen des Forschungsrates Steiermark sollen folgende Kriterien erfüllen:
- Allgemeine Empfehlungen und Stellungnahmen sollen kurz und bündig zusammengefasst und auf zentrale Handlungsfelder reduziert (kraftvolle Fokussierung) sowie von den Mitgliedern des Forschungsrates selbst kommuniziert werden
- Die Empfehlungen/Stellungnahmen sollten sich in erster Linie mit den tatsächlich im Land Steiermark zu bewerkstelligenden Rahmenbedingungen befassen
- Die Adressaten der Empfehlungen sollten als Akteure der einzelnen Veröffentlichungen im jeweiligen Themenbereich eindeutig identifiziert und angesprochen werden (zB Mitglieder der Landesregierung, öffentliche Institutionen oder Agenturen, Interessenvertretungen und Kammern, Berufsgruppen, etc)
§ 6 Abstimmungsquorum
Der Rat wählt mit einfacher Stimmenmehrheit eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter.
Der Forschungsrat Steiermark ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und zumindest die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Die Beschlüsse des Forschungsrates Steiermark haben ausschließlich empfehlenden Charakter.
§ 7 Geschäftsstelle
Zur Ausübung der Tätigkeit des Forschungsrates Steiermark wird eine Geschäftsstelle in der Abteilung 8 - Referat Wissenschaft und Forschung eingerichtet. Der Forschungsrat hat sich zur Besorgung aller Geschäfte dieser Geschäftsstelle zu bedienen. Dem Forschungsrat wird ein budgetärer Rahmen für Expertisen und Grundlagenarbeiten zur Verfügung gestellt.