Periode 2019 - 2024
Zur Beratung und Ausarbeitung von Empfehlungen für die Steiermärkische Landesregierung in der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik wurde der Forschungsrat Steiermark, ein unabhängiges und weisungsfreies Gremium im Jahr 2006 ins Leben gerufen. Die Mitglieder sind jeweils für eine Funktionsperiode von 5 Jahren bestellt. Die erste Funktionsperiode dauerte von 2006 bis 2011, die zweite Funktionsperiode von 2007 bis 2012.
Für die dritte Funktionsperiode 2019 - 2024 wurden auf Basis der Erfahrungen aus den vorhergehenden Funktionsperiode gewisse strukturelle Adaptierung vorgenommen. Um eine effizientere Arbeitsweise und mehr Flexibilität bei der Beiziehung von Expertinnen und Experten zu ermöglichen, wurde der Forschungsrat von 10 auf 5 Mitglieder verkleinert.