Der Forschungsrat
Der Forschungsrat Steiermark ist ein strategisches Beratungsgremium der Steiermärkischen Landesregierung für die Themen Forschung, Innovation und Technologie für die Zukunft. Die Mitglieder des Forschungsrates sind anerkannte Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland.
Der Forschungsrat reflektiert Entwicklungen, diskutiert Analysen und erarbeitet Empfehlungen für die Wissenschafts- und Forschungsregion Steiermark, die mit einer Forschungsquote von 5,12% auf diesem Gebiet eine der führenden Regionen Europas ist.
Für die Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik der Steiermark sollen - im Rahmen der österreichischen, europäischen und globalen Entwicklungen - standortspezifische Analysen und Handlungsempfehlungen im Hinblick auf langfristige Zukunftsfragen zur Verfügung stehen. Diese Empfehlungen sollen vorrangig jene Ressourcen, die für eine hoch entwickelte Wissensgesellschaft als zentral gelten dürfen (Forschung und Entwicklung, Wissenschaft und Technologie, Innovation und damit verbundene Humanressourcen), behandeln. Darüber hinaus ist die Förderung dieser Potentiale nur vor dem umfassenden Hintergrund der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung des Landes in seiner nationalen und internationalen Verflechtung zu sehen.
Neben Fragen der Zukunftsentwicklung als Wissenschafts- und Forschungsregion im engeren Sinn beschäftigt sich der Forschungsrat Steiermark auch mit dem Zusammenspiel von Wissenschaft bzw Forschung und Entwicklung (F&E) in allen Politikbereichen und leitet daraus Maßnahmen sowohl zur Förderung bzw. Verwertung von Wissenschaft und Forschung als auch zur Kooperation mit forschungsaffinen Bereichen der Wirtschaft ab.
Der Forschungsrat nimmt auch eine beratende Funktion für „Zukunftsfragen" ein, die über einzelne politische Themen und Sektoren, insbesondere auch über den unmittelbaren Bereich der Wissenschafts- und Forschungsförderung hinausreichen, um dem Land eine starke Position in der zukünftigen Weltwirtschaft zu sichern und eine gedeihliche und sozial verträgliche Entwicklung im Rahmen einer globalisierten Welt voranzutreiben.
Die Errichtung des Forschungsrates Steiermark (Forschung, Innovation und Technologie für die Zukunft) wurde im Arbeitsübereinkommen der Steiermärkischen Landesregierung 2005 vereinbart. Die Einsetzung eines Rates für diesen Bereich beruht auf der Ausrichtung der Steiermark als "Forschungs- und Innovationsland", der wachsenden Bedeutung von Forschung und Innovation als Standortfaktor und der zunehmenden Komplexität von wirtschafts-, forschungs- und innovationspolitischen Entwicklungen sowie der Notwendigkeit der Bündelung und Fokussierung der Aktivitäten des Landes auf zukunftsträchtige Bereiche.
Die Mitglieder des Forschungsrates Steiermark werden von der Steiermärkischen Landesregierung für eine Dauer von fünf Jahren ernannt.